Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt 2023
Die Medienanstalt Sachsen–Anhalt ehrt mit dem Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt 2023
kreative TV– sowie Radionutzer aus Sachsen–Anhalt für ihre herausragenden Fernseh– und
Hörfunkproduktionen, die in den Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios
entstanden sind. Nichtkommerzielle Produzentinnen und Produzenten, die in Bürgermedien in
Sachsen–Anhalt aktiv sind, haben bis zum 1. Juni 2023, 12.00 Uhr die Möglichkeit, eigene
Medienbeiträge für den Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt 2023 einzureichen. Die
Wettbewerbsbeiträge müssen im Zeitraum des Jahres 2022 bzw. bis zum 1. Juni 2023 erstmals
in den Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios ausgestrahlt worden sein.
Kategorien & Preise
Die Jury vergibt für die Bereiche Fernsehen und Hörfunk Preise in jeweils folgenden
Kategorien:
>>> Bester Beitrag Erwachsene
1. Preis 750 Euro
2. Nominierung 150 Euro
3. Nominierung 150 Euro
>>> Bester Beitrag Nachwuchs bis 18 Jahre
1. Preis 750 Euro
2. Nominierung 150 Euro
3. Nominierung 150 Euro
Teilnahmebedingungen
Am Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von
Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios aus Sachsen-Anhalt. Pro Person können
maximal zwei Beiträge eingereicht werden.
Anforderung an die Wettbewerbsbeiträge
Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios in Sachsen-Anhalt ausgestrahlt wurden.
Die Länge eines einzelnen Beitrages sollte 20 Minuten nicht überschreiten. Liegt die
ursprüngliche Gesamtlänge des ausgestrahlten bzw. veröffentlichten Beitrags über 20
Minuten, so kann ein repräsentativer Zusammenschnitt eingereicht werden.
Bewertung der Beiträge
Rechtsweges von einer unabhängigen Jury ermittelt, die von der Medienanstalt Sachsen–Anhalt
einberufen wird. Bewertet werden bei allen eingereichten Beiträgen insbesondere das Thema,
die handwerkliche und technische Umsetzung, die thematische Ausgewogenheit, die
Originalität, das verwendete Genre sowie die Hörer– und Zuschauerwirkung. Die
Besonderheiten der Produktion bei Bürgermedien werden von der Jury angemessen
berücksichtigt.
Anmeldung & Einreichung der
Wettbewerbsbeiträge
Die Anmeldung zum Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt 2023 sollte online erfolgen. Auf der
Webseite https://medienanstalt-sachsen-anhalt.de/buergermedienpreis.html besteht die
Möglichkeit, sich für den Wettbewerb anzumelden und den Wettbewerbsbeitrag bis zum
1. Juni 2023, 12.00 Uhr hochzuladen.
Audio–Produktionen müssen im mp3–Format hochgeladen werden, Film–Produktionen im mp4–
Format.
Bitte beschriften Sie die Dateien, die hochgeladen werden, folgendermaßen:
Audiodateien: Nachname_Titel–des–Beitrags.mp3
Videodateien: Nachname _Titel–des–Beitrags.mp4
Sofern Sie Hilfestellung bei der Anmeldung und beim Hochladen der Beiträge benötigen,
können Sie sich gerne an die Offenen Kanäle und Nichtkommerziellen Lokalradios Sachsen–
Anhalt wenden.
Sollte eine Online–Anmeldung nicht möglich sein, können die Beiträge auch auf einem
geeigneten Datenträger (incl. des unterschriebenen Teilnahmeformulars
(https://medienanstalt–sachsen–anhalt.de/2023_Teilnahmeformular_BMP.pdf)) bei der
Medienanstalt Sachsen–Anhalt (Frist: 1. Juni 2023, 12.00 Uhr) eingereicht werden:
Medienanstalt Sachsen–Anhalt
Kennwort: Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt
Reichardtstraße 9
06114 Halle (Saale)
Bitte beachten Sie auch hier die ordnungsgemäße Beschriftung der Datei:
Audiodateien: Nachname_Titel-des-Beitrags.mp3
Videodateien: Nachname _Titel-des-Beitrags.mp4
Die Bewerbung kann nur berücksichtig werden, wenn die Unterlagen (eingereichter Beitrag +
Teilnahmeformular) vollständig und fristgemäß eingereicht werden.
Datenschutzbestimmungen
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der
Medienanstalt Sachsen-Anhalt nur im Zusammenhang mit dem Bürgermedienpreis 2023
genutzt werden. Im Falle der Nominierung oder Gewinns erklären Sie sich mit der
Veröffentlichung Ihres vollständigen Namens einverstanden. Bei Problemen oder Fragen
wenden Sie sich bitte an: buergermedienpreis@medienanstalt-sachsen-anhalt.de.
Verwendung der Beiträge
Durch die Anmeldung zum Wettbewerb werden der Medienanstalt Sachsen-Anhalt alle Rechte
für die Vorführung der Beiträge vor Jury und Publikum überlassen. Außerdem hat die
Medienanstalt Sachsen-Anhalt das Recht, diese im nicht gewerblichen Bereich, insbesondere
anlässlich von Filmvorführungen, Ausstellungen, Wettbewerben und Veranstaltungen, zu
Beratungs- und Forschungszwecken und im Internet öffentlich wahrnehmbar zu machen. Der
Medienanstalt Sachsen-Anhalt entstehen hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.
Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Bekanntgabe erfolgt bei der Preisverleihung des Bürgermedienpreises 2023 der
Medienanstalt Sachsen-Anhalt am 8. September 2023 in Halle.
Hierzu ergehen gesonderte Einladungen.